Erläuterungen zur Sitzung Nr. 101, 1. Legislaturperiode
In dieser Sitzung beschließt der Reichstag, quasi auf Bitten Erzbergers, dessen Immunitätsaufhebung. Erzberger beabsichtigt
sich von den gegen ihn gerichteten Verleumdungen vor Gericht öffentlich reinzuwaschen.
Viele Abgeordnete haben jedoch große Bedenken, da sie die gegen Erzberger angestrebte Gerichtsverhandlung
als eine rein politische Abrechnung ansehen, und zudem die Verhandlung der Schlußpunkt unter einer seit langem
gegen Erzberger geführten Verleumdungskampagne ist. Es wird seitens der Weimarer Koalitionäre befürchtet,
daß die Erzkonservativen in DNVP und DVP mit der Justiz gegen Erzberger zusammenarbeiten, da die Richter, vorwiegend
Amtsinhaber aus der Kaiserzeit, als sehr konservativ und reaktionär eingestuft werden. Deshalb bezichtigte man die Richter und Staatsanwälte
von Seiten der Linken auch als Vertreter einer Klassenjustiz, die politisch motivierte Urteile spreche.
Beispiel hierfür war der bereits stattgefundene Erzberger-Helfferich-Prozeß.
Und deshalb befürchtete man nun eine Wiederholung.
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